Voraussetzungen zur Altenpflegeausbildung
Schulisch-berufliche Voraussetzungen
Mittlere Reife oder vergleichbarer zehnjähriger Schulabschluss oder
- Erfolgreicher Hauptschulabschluss zuzüglich einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- Erfolgreicher Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Altenpflegehelferin zum Altenpflegehelfer. Auf Antrag kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden für Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer, Sozialbetreuer und Heilerziehungspflegehelfer.
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer ambulanten oder stationären Pflegeinrichtung
Persönliche Voraussetzungen
Gesundheitliche Eignung
(per ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen)- Charakterliche Eignung
(per Führungszeugnis nachzuweisen) - Einschlägige Erfahrungen im Pflegebereich,
z. B. durch ein Praktikum